Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
  
  
Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit Leinen, 
Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren: 
a) ein- und zweidrähtiges, rohss . .. 
b) dergleichen gebleichtes oder gefärbtes 
Tc) drei, und mehrdrähtiges, roh, gebleicht oder gefärbt.. 
Baumwollwaaren: Waaren aus Baumwolle, allein oder 
in Verbindung mit Leinen oder Metallfäden, ohne Beimi- 
schung von Seide, Wolle oder anderen der Wolle gleichge- 
stellten Thierhaaren: 
a) rohe (aus rohem Garn verfertigte) und gebleichte dichte 
Gewebe, auch appretirt, mit Ausschluß der sammetartigen 
Gewebe.......·.................................. 
allenichtborstehendunteravdernachstehenbunterc 
begriffenen dichten Gewebe; rohe (aus rohem Garn ver. 
fertigte) undichte Gewebe; Strumpfwaaren]) Posamentier- 
und Knopfmacherwaaren; auch Gespinnste in Verbindung 
mit Metallfden . . 
) alle undichten Gewebe, wie Jaconet, Mousselin, Tüll, 
Marly, Gaze, soweit sie nicht unter b begriffen sind; 
Spitzen und alle Stickerein . .. 
b 
Eisen und Eisenwaaren: 
a) geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben (mit Aus. 
nahme des faconnirten)) Luppeneisen; Eisenbahnschienen; 
Roh, und Cementstahl) Guß- und raffinirter Stahl; 
Eisen= und Stahldraht von mehr als 2 Pr. Linie Durch- 
messer; Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von 
Maschinen und Wagen (Kurbeln, Achsen und dergl.) roh 
vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen Bestandtheile ein- 
zeln 50 Pfund und darüber wieggen 
b) faconnirtes Eisen in Stäben; Randkranzeisen zu Eisen. 
bahnwagen;) Pflugschaaren-Eisen; schwarzes Eisenblech; 
rohes Stahlblech); rohe (unpolirte) Eisen= und Stahl- 
platten; Anker, sowie Anker- und Schiffsketten; Eisen- 
und Stahldraht von 2 Pr. Linie und darunter Durch- 
messerrr 
  
1 Joll-Ztr. 
desgl. 
desgl. 
besgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
deagl. 
Abgabensätze 
nach dem 
30Thalerfuße 
— — 
2 
4 
6 
10 
16 
2620 
25 
1 5 
  
 
	        
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