— 960 —
Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit Leinen,
Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren:
a) ein- und zweidrähtiges, rohss . ..
b) dergleichen gebleichtes oder gefärbtes
Tc) drei, und mehrdrähtiges, roh, gebleicht oder gefärbt..
Baumwollwaaren: Waaren aus Baumwolle, allein oder
in Verbindung mit Leinen oder Metallfäden, ohne Beimi-
schung von Seide, Wolle oder anderen der Wolle gleichge-
stellten Thierhaaren:
a) rohe (aus rohem Garn verfertigte) und gebleichte dichte
Gewebe, auch appretirt, mit Ausschluß der sammetartigen
Gewebe.......·..................................
allenichtborstehendunteravdernachstehenbunterc
begriffenen dichten Gewebe; rohe (aus rohem Garn ver.
fertigte) undichte Gewebe; Strumpfwaaren]) Posamentier-
und Knopfmacherwaaren; auch Gespinnste in Verbindung
mit Metallfden . .
) alle undichten Gewebe, wie Jaconet, Mousselin, Tüll,
Marly, Gaze, soweit sie nicht unter b begriffen sind;
Spitzen und alle Stickerein . ..
b
Eisen und Eisenwaaren:
a) geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben (mit Aus.
nahme des faconnirten)) Luppeneisen; Eisenbahnschienen;
Roh, und Cementstahl) Guß- und raffinirter Stahl;
Eisen= und Stahldraht von mehr als 2 Pr. Linie Durch-
messer; Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von
Maschinen und Wagen (Kurbeln, Achsen und dergl.) roh
vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen Bestandtheile ein-
zeln 50 Pfund und darüber wieggen
b) faconnirtes Eisen in Stäben; Randkranzeisen zu Eisen.
bahnwagen;) Pflugschaaren-Eisen; schwarzes Eisenblech;
rohes Stahlblech); rohe (unpolirte) Eisen= und Stahl-
platten; Anker, sowie Anker- und Schiffsketten; Eisen-
und Stahldraht von 2 Pr. Linie und darunter Durch-
messerrr
1 Joll-Ztr.
desgl.
desgl.
besgl.
desgl.
desgl.
desgl.
deagl.
Abgabensätze
nach dem
30Thalerfuße
— —
2
4
6
10
16
2620
25
1 5