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Nr. 7552.) Allerhöchster Erlaß vom 1. Dezember 1869., betreffend den Erwerb bepfand-
briefter, zur Subhastation gestellter Güter durch die landschaftlichen Kredit-
Institute in den sechs östlichen Provinzen der Monarchic.
Aft Ihren Bericht vom 21. November d. J. will Ich gemäß §. 83. Thl. II.
Titel 6. Allgemeinen Landrechts allen landschaftlichen Kredit= Instituten in
den sechs östlichen Provinzen der Monarchie, welche eine solche Befugniß nicht
bereits statutenmäßig besitzen, hierdurch die Ermächtigung ertheilen, in jedem Falle,
wo ein mit Pfandbriefen des betreffenden Kredit. Institutes belastetes Gut zur
Subhastation gestellt ist, als Mitbieter aufzutreten und nöthigen Falles das Gut
zu erwerben.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 1. Dezember 1869. #
Wilhelm.
Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.
An den Minister des Innern und den Justizminister.
(Nr. 7553.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde für die Niederschlesische Zweigbahn-
gesellschaft, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Sagan
nach Sorau und einen Nachtrag zu ihrem Gesellschaftsstatut. Vom
6. Dezember 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c
Nachdem die Niederschlesische Zweigbahngesellschaft auf Grund der Be-
schlüsse der Generalversammlung ihrer Aktionaire vom S. Februar 1869. durch
ihre Direktion darauf angetragen hat, ihr die Ausdehnung ihres Unternehmens
durch Anlage einer Eisenbahn von Sagan nach Sorau zu gestatten und den
anliegenden Nachtrag zu ihrem Gesellschaftsstatute zu bestätigen, wollen Wir,
unter Bestätigung dieses Nachtrages, der genannten Gesellschaft zum Bau und
Betriebe der gedachten Eisenbahn Unsere Genehmigung hiermit ertheilen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz-
Sammlung bekannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 6. Dezember 1869.
(#L. §S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt.
Jahrgang 1869. (Nr. 7552—7553.) 159 Vier-