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Nachtrag
zu dem am 17. August 1845. Allerhoͤchst bestätigten Statute
der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft.
S. 1.
Das Unternehmen der Berlin-Potsdam.Ma deburger Eisenbahngesellschaft wird
auf den Bau und den Betrieb einer Eisenbah von Magdeburg nach Helmstedt
mit einem von dem jetzigen Bahnhof Magdeburg herzuseellenden. Anschlusse an
diese Bahn bei der Sudenburg und einer Abzweigung von Eilsleben nach Jerx-
heim ausgedehnt. Der Bahnhof in der Stadt Berlin wird dem hervorgetretenen
Bedürfriß entsprechend umgebaut und erweitert und die Bahnstrecke von Burg
bis Magdeburg durch Verlegung der bisherigen Linie verkürzt. Zu dem letzteren
Zwecke wird unterhalb Magdeburgs eine neue Elbüberbrückung hergestellt und
die Stammbahn über diese in die Stadt Magdeburg eingeführt. Die Richtung
der Bahn von Magdeburg nach Helmstedt und Jerxheim und der projektirten
kürzeren Linie von Burg nach Magdeburg mit neuer Elbüberbrückung, sowie die
Einführung beider Linien in die Stadt Magdeburg, wird von dem Königlichen
Handelsministerium festgeste, Der Genehmigung desselben unterliegen auch die
speziellen Projekte und Anschläge zu sämmtlichen vorgedachten Bauten.
Von den festgestellten Bauplänen darf nur unter besonderer Genehmigung
des genannten Ministeriums abgewichen werden.
KC. 2.
Die Eisenbahnbauten in der Festung Magdeburg und in deren Rayons
dürfen erst in Angriff genommen werden, wenn die Erfüllung der im Interesse
der Landesvertheidigung daran geknüpften Bedingungen von den zuständigen
Königlichen Ministerien als gesichert anerkannt sein wird.
S. 3.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, an der aufzugebenden Bahnstrecke von
Burg bis Magdeburg, sowie an der bestehenden Eisenbahnbrücke über die Elbe
diejenigen Veränderungen auf ihre Kosten zu bewirken, welche das Königliche
Handelsministerium zur Verbesserung der Fluthverhältnisse der Elbe und im
Interesse der Schifahrt für erforderlich erachten wird.
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Die Gesellschaft ist allen Bestimmungen desjenigen Staatsvertrages unter-
worfen, welcher wegen der Eisenbahn von Magdeburg nach Helmstedt und Jerx-
heim zwischen Preußen und Braunschweig bereits zun Abschluß gekommen ist.
(Nr. 7286.) 3° . 5.