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ersten ordentlichen Generalversammlung bilden die Mitglieder des provisorischen
Kuratoriums das erste Kuratorium der Preußischen Bodenkredit-Aktienbank.
Das statutenmäßige Ausscheiden der Mitglieder des Kuratoriums (§. 40.
beginnt mit der nach dem ersten Bilanzabschlusse stattfindenden ordentlichen Generalversammlung.
Berlin, den 20. August 1868.
Schema A.