Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  142  —
ersten  ordentlichen  Generalversammlung  bilden  die  Mitglieder  des  provisorischen
Kuratoriums  das  erste  Kuratorium  der  Preußischen  Bodenkredit-Aktienbank.

Das  statutenmäßige  Ausscheiden  der  Mitglieder  des  Kuratoriums  (§.  40.
beginnt  mit  der  nach  dem  ersten  Bilanzabschlusse  stattfindenden  ordentlichen  Generalversammlung.


Berlin,  den  20.  August  1868.

Schema  A.