Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Schema  (.

(Vorderseite.)

Preußische  Vodenkredit-  Aktienbank.

Talon

zum
Dividendenbogen  der  Aktie  4%  .  .

Dem  Inhaber  dieses  Talons  werden  gegen  dessen  Rückgabe  nach  fünf
Jahren  und  vorgängiger  Betanntmachung  der  Direktion  Dividendenscheine  für
fünf  fernere  Bilanziahre  nebst  einem  neuen  Talon,  soweit  nicht  ein  Widerspruch
nach  §.  12.  Alinea  3.  des  Statuts  zu  berücksichtigen  ist,  ausgehandigt.

Berlin,  den  .  .ten  ..  ...  .  .  .  ..  18.

Die  Direktion.

(Unterschrift  zweier  Dkrektoren.)

(I.  S.)
Eingetragen  im  Register  sub  Fol.  ..  .  .  .
Der  Kontrolbeamte.
(Unterschrift.)
(Rückseite.)

(Abdruck  des  §.  12.)

Schema  I).