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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 8. —
(Nr. 7298.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obliga-
tionen des Pr. Stargardter Kreises zum Betrage von 30,000 Thalern,
III. Emission. Vom 28. November 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Pr. Stargardter Kreises auf dem Kreis-
tage vom 21. Dezember 1867. beschlossen worden, die zur unentgeltlichen Her-
abe eines Theils des innerhalb der Grenzen des Kreises belegenen Grund und
Bodens für die Schneidemühl.Dirschauer Eisenbahn erforderlichen Geldmittel im
Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten
Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons
versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen
Betrage von 30,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im
Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat,
in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von
Obligationen zum Betrage von 30,000 Thalern, in Buchstaben: dreißig Tausend
Thalern, welche in folgenden Apoints:
5,000 Thaler in Stücken à 100 Thaler,
15,000 - à 200
10,000 " 2 - à 500 2
— 30,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jegrlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden
Folgeordnung jährlich vom Jahre 1870. ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent
des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschrei-
bungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche
Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser
Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigen-
thums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Jahrgang 1869. (Nr. 7298.) 24 Das
Ausgegeben zu Berlin den 27. Januar 1869.