Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  187  —

Provinz  Preußen,  Kegierungebezirk  Oanzig.
Dalon

zur
Kreis-Obligation  des  Elbinger  Kreises.
Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der
Obligation  des  Elbinger  Kreises.
Littr  M  .  .  .  ..  übeern  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen

die  ##e  Serie  Zinskupons  für  die  Jahre  18.  bis  18.  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Elbing,  sofern  dagegen  Seitens  des  als  solchen  legitimirten  Inhabers
  der  Obligation  vorher  kein  schriftlicher  Widerspruch  eingegangen  ist.

Elbing,  den  ..  ten  .....  .  .  ..  18..
(Stempel.)
Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  des  Elbinger  Kreises.
N.  N.  N.  N.  N.  N.

Anmerkung.  Die  Namens=  Unterschriften  der  Mitglieder  der  Kommission  können  mit  Lettern  oder
Faksimile-Stempeln  gedruckt  werden,  doch  muß  leder  Talon  mi!  der  elgenhändigen
Namens-  Unterschrift  eines  Kontrolbeamten  versehen  werden.
Der  Talon  ist  zum  Unterschiede  auf  der  ganzen  Blattbreite  unter  den  beiden
lekten  Zinskupons  mit  davon  abweichenden  Lettern  in  nachstehender  Art  abzu.
drucken:

 

mier  Zins-  Aupon.  aOter  Zins-  Aupon.

Falon.

 

 

 

(Nr.  7300—7301.)  25“  (Nr.  7901.)