Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  186  —
Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Oanzig.
Erster  (bis  zehnter)  Zinskupon  (U###  Serie)

zu  der
Kreis-Obligation  des  Elbinger  Kreises

Littr  MX  .  ..  ..
uͤber  .......  ...  Thaler  zu  fünf  Projent  Zinsen
über
...........  Thaler  ..........  Silbergroschen.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfaͤngt  gegen  dessen  Rückgabe  am
berer  18.  und  späterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten  Kreis.  Obligation

  für  das  Habosahr  vom  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  ..  bis.  mit  (in  Buch-...
  Thalern  .  ..  .  .  .  ..  .  ..  Silbergroschen  bei  der  Kreis-Komstaben)


minaltuf  zu  Elbing.
Elbing,  den  #en.  18.

(Stempel.)

Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  des  Elbinger  Kreises.
N.  N.  N.  N.  N.  N.

Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach
der  Fälligkeit,  vom  Schluß  des  betreffenden
Kalenderjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Anmerkung.  Die  Namens=  Unterschriften  der  Mitglieder  der  Kommission  können  mit  Lettern  oder
Faksimile-Stempeln  gedruckt  werden,  doch  muß  jeder  Zinskupon  mit  der  eigenhändigen
  Ramens-=  Unterschrift  eines  Kontrolbeamten  versehen  werden.

Pro-