Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr. 7317.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der von dem Rhein- 
Ruhrkanal.Aktienverein zu Duisburg gefaßten Beschlüsse wegen Abänderung 
der 99. 13. 25. 26. und 27. des Gesellschaftsstatuts. Vom 31. Januar 
1869. 
D.Z Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 11. Januar 
1869. die in der notariellen Verhandlung vom 20. Oktober 1868. verlautbarten 
Beschlüsse des Rhein-Ruhrkanal-Aktienvereins zu Duisburg wegen Abänderung 
der S#. 13. 25. 26. und 27., des unter dem 2. Januar 1860. genehmigten Ge- 
sellschaftsstatuts zu genehmigen geruht. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst den genehmigten Statutänderungen wird durch 
das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 31. Januar 1869. 
Der Finanzminister. Der Minister für Handel) Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten. 
ökh. v. d. Heydt. Im Auftrage: 
Moser. 
  
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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