Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 307 — 
Provinz Pommern, Regierungsbezirk Stettin. 
Obligation 
des 
Anklamer Kreises 
II. Emission 
Litr M 
über 
.................. Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des untrer Alerhöchst bestätigten Kreistags- 
beschlusses vom 25. April 1867. wegen Aufnahme einer ferneren Anleihe von 
34,000 Thalern zur Erwerbung des Terrains zum Vorpommerschen Eisenbahn- 
bau innerhalb des Anklamer Kreises, bekennt sich die zur Ausführung dieses 
Beschlusses von den Kreisständen des Anklamer Kreises eingesetzte ständische Kom- 
mission Namens des Kreises durch diese, für jeden Inzaber gültige, Seiten 
des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld vo.## ... Tha- 
lern in Preußischem Kurant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit 
vier einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 34,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1868. ab mit jährlich Eiim Prozent, unter Zuwachs der Zinsen von den 
etilgten Schuldverschreibungen, innerhalb eines Zeitraums von 39 Jahren, nach 
gaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1868. ab im Monat 
Juni jeden Jahres, und vom Jahre 1893. ab im Juni und Dezember jeden 
Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch 
größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch undausenhr Schuld- 
verschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuld- 
verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Be.- 
träge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich 
bekannt gemacht. 
Die Bekarntmochung erfolgt sechs Monate vor dem Zahlungstermine in 
dem Anklamer Kreisblatt, dem Stettiner Amtsblatt, der Berliner Börsenzeitung, 
der Neuen Preußischen Zeitung und im Staatsanzeiger. 
(Nr. 7319.) 40“ Bis
	        
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