Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Zweiter  Abschnitt.

Eintheilung  in  Ergänzungs-Bezirke  und  Organisation  der  Ersatz-Behörden
im  Allgemeinen.

814.
Eintheilung  des  Bundesgebiets  in  Ergänzungs-Bezirke.

1.  Das  Gebiet  des  Norddeutschen  Bundes  ist  in  Bezug  auf  Ersatz-Angelegenheiten  in
12  Armee-Corps-Bezirke  eingetheilt.

Jeder  Armee-Corps-Bezirk  bildet  einen  besonderen  Ergänzungs-Bezirk.

Das  Großherzogthum  Hessen  bildet  außerdem  einen  Ergänzungs-Bezirk  für  sich.

2.  Jeder  der  12  Armee-Corps-Bezirke  zerfällt  in  die  Bezirke  der  zum  Corps  gehörenden
4  Infanterie-Brigaden.  1

3.  Jeder  dieser  Bezirke  der  Infanterie-Brigaden  besteht  aus  den  Bezirken  der  denselben
zugehörigen  Landwehr-Bataillone.

Anlage  1  enthält  die  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  für  den  Norddeutschen  Bund  und
das  Großherzogthum  Hessen.

4.  Die  Landwehr-Bataillons-Bezirke  sind  in  Rücksicht  auf  die  Ersatz-Angelegenheiten
in  Aushebungs=  (Loosungs-)  Bezirke  und  diese  letzteren  event.  in  Musterungs-Bezirke  (cft.
69)  eingetheilt.

5.  Umfang  und  Größe  der  Aushebungs-Bezirke  hängt  von  der  Eintheilung  der  Civil-Verwaltungs-Bezirke
  ab.

In  denjenigen  Staaten,  in  welchen  eine  Kreis-Eintheilung  besteht,  bildet  in  der  Regel
jeder  Kreis  einen  Aushebungs-Bezirk.  Größere  Kreise  können  jedoch  auch  in  mehrere  Aushebungs-Bezirke
  eingetheilt  werden.  Städte,  welche  einen  eigenen  Kreis  bilden,  dürfen  nicht
in  verschiedene  Aushebungs-Bezirke  getheilt  werden,  wohingegen  Städte,  die  keinen  eigenen
Kreis  bilden,  in  Hinsicht  des  Ersatz-Geschäfts  von  dem  Kreise,  welchem  sie  angehören,  in  der
Regel  nicht  zu  trennen  sind.

In  denjenigen  Staaten,  welche  keine  Kreis-Eintheilung  haben,  sind  mehrere  der  kleineren
Verwaltungsbezirke  zu  Aushebungs-Bezirken  der  Art  zusammengelegt,  daß  letztere  in  der  Regel
nicht  weniger  als  30,000  und  nicht  mehr  als  70,000  Seelen  umfassen.

815.
Benennung  der  Behörden,  welche  die  Ersatz-Angelegenheiten  leiten.
Ressort-Verhältnisse  derselben  zu  einander.

1.  Sämmtliche  Ersatz-Angelegenheiten  in  den  Bezirken  des  1.  bis  11.  Armee-Corps
leitet  das  Königlich  Preußische  Kriegs-Ministerium  im  Verein  mit  den  obersten  Civil-Ver-