Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  500  —

Provinz  Pommern,  Negierungsbezirk  Stralsund.
a  l  on

Kreis-Obligation  des  Greifswalder  Kreises
III.  Emission.

Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der  Obligation

  des  Greifswalder  Kreises
Litt  r.  ..  ..  .  —iieei.  über.  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen

die  .#  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bei  der  Kreis-Komniunalkasse
  zu  Greifswald,  sofern  dagegen  Seitens  des  als  soichen  legitimirten
Inhabers  der  Obligation  kein  Widerspruch  Sehoben  wird.

Greifswald,  den  t  ..

Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  im  Greifswalder
Kreise.

 

(Nr.  7372.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  8.  März  1869.,  betreffend  die  Entrichtung  der  Abgaben
für  die  Benutzung  des  Hafens  zu  Ruhrort.

ch  habe  den  mit  Ihrem  Berichte  vom  28.  Februar  d.  J.  eingereichten  Tarif
zur  Entrichtung  der  Abgaben  für  die  Benutzung  des  Hafens  zu  Ruhrort,  im
Kreise  Duisburg,  Regierungsbezirks  Düsseldorf,  genehm  nigt  und  sende  Ihnen
denselben  hierbei  vollzogen  zur  weiteren  Veranlassung  zurü
Der  neue  Tarif  tritt  mit  dem  1.  April  1869.  in  Kraft,  und  es  soll  von
diesem  Zeitpunkte  ab  die  Erhebung  der  Abgaben  nach  dem  Hafengelder-Tarif  für
Ruhrort  vom  6.  Dezember  1819,  eingestellt  werden.

Berlin,  den  8.  März  1869.

Wilhelm.

Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

Tarif