Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  508  —
Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Königeberg.

Obligation

des
Fischhauser  Kreises
Littr  W.  .
über
..........  Thaler  Preuftisch  Kurant.
Auf.Grund  des  unter  genehmigten  Kreista  öbeschlusses  vom

22.  Oktober  1868.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  170,000  Thalern  bekennt
  sich  die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  des  Fischhauser  Kreises
Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des  Gläubigers
  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Darlehnsschuld  pvpdpon  Thalern
  Preußisch  Kurant,  welche  an  den  Kreis  baar  gezahlt  worden  und  mit  fünf
Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  170,000  Khalern  geschieht  vom
Jahre  1869.  ab  allmälig  aus  einem  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tügungsfonds
von  wenigstens  Einem  Prozent  jährlich,  unter  Zuwachs  der  Zinsen  von  den  getilgten
  Schuldverschreibungen,  nach  Maaßgabe  des  genehmigten  Tilgungsplanes.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1869.  ab  in  dem
Monate  Dezember  jeden  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,  den
Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche  noch
umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie  die
gekündigten  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,
Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung  erfolgen
  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung  erfolgt  LSche,
drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor  dem  Zahlungstermine  in  dem  Fischhauser
Kreisblatte,  in  dem  Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung  zu  Königsberg,  in
dem  Staatsanzeiger,  sowie  in  einer  zu  Königsberg  und  in  einer  zu  Berls  erscheinenden
  Zeitung.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird  es
in  halbjährlichen  Terminen,  am  1.  Juli  und  am  1.  Januar,  von  heute  an  gerechnet,
mit  fünf  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückzabe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,

ei  der  Kreis-Kommunalkasse  in  Fischhausen,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem
Eintritt  des  Füälligkeitstermins  folgenden  Zeit.

Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  präsentirten  Schuldverschreibun
find  auch  die  dazu  gehörigen  Zinskupons  der  späteren  Füälligkeitstermine  zurückzu-