Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 510 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Erster (bis zehnter) Zinskupon I. Serie 
zu der 
Kreis-Obligation des Fischhauser Kreises 
Littr. M 
.. . . .. Thaler ..... . . . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dies Zinskupons epfingt gegen dessen Rückgabe in der Zeit 
vom.en bees. resp. vom.# ... .. .. bis ....... ... 
und späterhin die Zisen der vorbenannten Kreis. “* für das Halbjahr 
vom . . ... .. . . .. bis. mit (in Buchstaben) .. 
Fischhausen, den . ##rn## .. 18. 
Die kreisständische Chausseebau-Finanzkommission 
des Kreises Fischhausen. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerbalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet) erhoben wird. 
Bemerlkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit 
Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zins- 
kupxon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten 
versehen werden.
	        
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