Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Provinz  Schlesicn,  Regicrungebezirk  Oppeln.

Obligation
des  Coseler  Kreises

Littr  .  .  ...  W  *s
III.  Emission
über
.  .  .  ..  Thaler  Preußisch  Kurant.
Auf  Grund  der  unten  genehmigten  Kreistagsbeschlüsse

vom  3.  September  1868.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  75,000  Thalern
bekennt  sich  die  ständische  Kommission  für  die  Chausseebauten  des  Coseler  Kreises
Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Iu  er  gültige,  Seitens  des  Gläubigers
  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Darlehnsschuld  von  ..  .  ...  .  .  .  ..
n  Preußisch  Kurant,  welche  für  den  Kreis  kontrahirt  worden  und  in  halbjährigen
  Terminen  zu  Johanni  und  Weihnachten  mit  fünf  Prozent  jährlich  zu
verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  75,000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1872.  ab  mit  wenigstens  Einem  Prozent  jährlich,  unter  Zuwachs  der
Zinsen  von  den  getilgten  Schuldverschreibungen,  nach  Maaßgabe  des  genehmigten
Tilgungsplanes.

v.  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird,  soweit
dieselben  nicht  im  freien  Verkehr,  wozu  der  Kreis  sich  das  Recht  ausdrücklich
vorbehält,  zurückgekauft  werden,  durch  das  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung
erfolgt  in  dem  Monate  Januar  jeden  Jahres  und  werden  die  ausgeloosten
Schuldverschreibungen  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,  Nummern  und  Beträge,
  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung  erfolgen  soll,  öffentlich
bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung  erfolgt  vier,  drei,  zwei  und  Einen
Monat  vor  dem  Zahlungstermine  durch  den  Ienilichen  Anzeiger  der  Königlichen
  Regierung  zu  Oppeln,  sowie  durch  die  Schlesische  und  Breslauer  Zeitung
und  den  Königlichen  Staatsanzeiger.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückzate
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,
bei  der  Kreis-Kommunalkasse  in  Cosel,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem  Eintritt
  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.

Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  präsentirten  Schuldverschreibung
sind  auch  die  dazu  gehörigen  Zinskupons  der  spateren  Fälligkeitstermine  zurückzuliefern.
  Für  die  fehlenden  Zinskupons  wird  der  Betrag  vom  Kapitale  abgezogen.


Die