Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 554 — 
Provinz Schlesien, Negierungsbezirk Oppeln. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Coseler Kreises 
Littr. 
III. Emission 
über .. . . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
uͤber 
.......... ThalerStlbctgrofcheu. 
Der Inhaber dieses dinstupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit 
vom . .ten nn ... . .. bis .. .... .... .. und späterhin die ien der vor- 
benannten Kreis. Obligation für das Halbsahr ve bis. 
mit (in Buchstaben) .. . .. . . . .. Thalern . . . . . .. Silbergroschen bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Cosel. 
Cosel, den een .. 18.. 
Die kreisständische Kommission für die Chausseebauten 
im Coseler Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Schlesien, Negicrungsbezirk Oppeln. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Coseler Kreises 
III. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli. 
gation des Coseler Kreises, II. Serie, 
Littr. "über Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . .te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Cosel. 
Cosel, den 18.. 
Die kreisständische Kommission für die Chausseebauten 
im Coseler Kreise. 
  
(Nr. 7391.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.