Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Gesetz-Sammlung

für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  NMNr.  37.  —

 

Ir.  7407.)  Gesetz,  betreffend  die  Abänderung  und  Ergänzung  einiger  Bestimmungen  der
Fischerei-  Ordnung  für  den  “  Stralsund  vom  30.  August
1865.  Vom  22.  April  1

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.

verordnen,  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages  Unserer  Monarchie,  zur
Abänderung  beziehungsweise  Ergänzung!  der  Fischerei.  Ordnung  für  den  Regierungsbezirk
  Stralsund  vom  30.  August  1865.,  was  folgt:

Artikel  l.
In  der  Fischerei-Ordnung  für  den  Regierungebezirt  Stralsund  vom  30.  An
gust  1865.  (Gesetz  Samml.  S.  941.)  werden  die  §#.  1  6.  7.  8.  11.
21.  22.  24.  31.  33.  44.  45,  und  48.  und  zwar  jeder  27  in  der  0
—“n  wie  derselbe  nachstehend  unter  seiner  bisherigen  Nummer  umge-.

  1.
Die  Vorschriften  dieser  Ficherei  Ordnung  finden  im  Bezirke  der  Regierung
zu  Stralsund,  mit  der  im  F.  2.  gedachten  Einschränkung,  Anwendung:

1)  auf  alle  Ostsee-Binnengewässer  mit  ihren  Inwyken,  Wedden  und  Buchten.
Diese  sind  fortlaufend  im  Zusammenhange  begrenn#  von  der  Staatsgrenze
  im  Saaler-Bodden,  von  den  Halbinseln  Darst  und  Zingst,  von
der  Untiefe  Bock,  von  Hiddensee,  Wittow,  Jasmund  und  Mönchgut,
von  der  Insel  Ruden,  von  der  Grenze  der  der  Fischerei-Ordnung  für  die
in  der  Provinz  Pommern  belegenen  Theile  der  Oder,  das  Haff  und  dessen
Ausflüsse  vom  2.  Juli  1859.  unterliegenden  Wasserreviere,  nämlich
vom  Hauptbaken  auf  der  Insel  Ruden  bis  zum  östlichen  Bunkte  im  Ufer
der  Freesendorfer  Feldmark  (Freesendorfer  Struck),  endlich  von  der  im
Zusammenhange  fortlaufenden  Küste  von  Neu-Vorpommern,  von  der
Freesendorfer  Feldmark  an  bis  wieder  zum  südlichsten  Punkte  in  der
Staatsgrenze  im  Saaler-Bodden;
Jahrgang  1869.  (Nr.  7407.  88  2)  auf

Ausgegeben  zu  Berlin  den  15.  Mai  1869.