Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Statgememnde Neustadt- Eberswalde mit ihrem gesanmnten Vermögen und ihrer 
Steuerkraft. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Neustadt- Eberswalde, den . .ten ... 18.. 
(Trockener Stempel.) 
Der Magistrat. 
(Faksimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistrats- 
mitgliedes.) 
Einoftragen Kontrelbuch Hierzu sind Kupons ..... bis 
Fol. —W. nebst Talons ausgereicht. 
Der Kassenkurator. Rendant der Stadtkasse. 
Provinz Brandenburg, Negierungebezirk potsdam. 
Zinskupon J.. 
über 
.......... Zinsen 
der 
Neustadt-Eberswalder Stadt-Obligation #.4 
übrrr Thaler. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
ken 18. und späterhin die Zinsen der Stadt-Obligation für 
das Halbjahr vom . . . . .. . . . . . . . .. bis mit 
.......... aus der Stadtkasse zu Neustadt- Eberswalde. 
Neustadt= Eberswalde, den 1t.... 18. 
Der Magistrat. 
(Faksimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistrats- 
mitgliedes.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
Ablauf des Kalenderjahres, in welchem er fällig 
geworden, erhoben wird. 
(Ne. 7417—7418.) Pro-
	        
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