Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Schema zu den Obligationen der Rheinprovinz. 
Obligation 
der 
Rheinprovinz 
über 
.......... ThalerPrenßifehKuraut. 
Die Rheinprovinz verschuldet dem Inhaber dieser Obligatio 
im 30. Thalerfuße, verzinslich mit vier und einem halben Prozent sähiliclen 
Diese Darlehnsschuld ist auf Grund des unterm 22. September 1868. 
Allerhöchst genehmigten Beschlusses des XIX. Rheinischen Provinziallandtages 
kontrahirt worden. 
Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf sie 
Anwendung. 
Dusseldorf, den .. ten ..... . .. 18.. 
Die ständische Bau- und Finanz-Kommission für die Irrenanstalten. 
(Unterschriften.) 
Eingetragen in das Register der Pro- 
vinzial-Hülfskasse sub Fol. 
Der Kontrolbeamte. 
(Unterschrist.) 
(Folgt der Abdruck des Regulativs.) 
Schema
	        
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