Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr. 7420.) Allerhöchster Erlaß vom 3. Mai 1869., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Privat. Chaussce 
von Wiesenburg, im Zauch-Belziger Kreise, Regierungsbezirks Potsdam, im 
Anschlusse an die Belzig= Reetzer Kreis Chaussee in der Richtung auf 
Coswig. 
N# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Privat- 
Chaussee von Wiesenburg, im Zauch-Belziger Kreise, Regierungsbezirks Potsdam, 
im Anschlusse an die Belzig-Reetzer Kreis-Chaussee in der Richtung auf Coswig 
bis zur Kreis= und Landesgrenze genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem 
Unternehmer, Rittergutsbesitzer von Watzdorf auf Wiesenburg, das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der 
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. 
Zugleich will Ich dem Rittergutsbesitzer von Watzdorf gegen Uebernahme der 
künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des 
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal 
geltenden Chausseegeld- Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätz- 
lichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen 
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife 
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei- 
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 3. Mai 1869. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 7420—7421.) (Nr. 7421.)
	        
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