Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Rönigsberg.

Zinskupon
zu  der
Kreis-Obligation  des  Rösseler  Kreises
Littr  AM
über  Thaler  zu  fünf  Prozent  Zinsen
über
..  .  ..  Thaler  ..  .  .  Silbergroschen.
Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  am
-nnnn  und  späterhin  die  Ziusen  der  vorbenannten  Kreis-Obligatio
für  das  *  vom  ..  bis  mit  (in  wSih
“  Thalern  Silbergroschn  bei  der  greis  ·  Kommunaltase  zu  Buchsaben

.  .  ..  .  .  ..  ,bm..
Die  staͤndische  Funcnstommison  des  Rösseler  Kreises.

ieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wemm  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach
der  Fälligkeit,  vom  Schluß  des  betreffenden
Kalenderjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

 

Provinz  Preußen,  Negierungsbezirk  Königsberg.

DTalon

zur
Kreis-Obligation  des  Rösseler  Kreises.

Der  Inhaber  dieses  Talons  ängt  ge  dessen  Rückgabe  zu  der
Obligation  .  gnr  del  reises  empfängt  gegen  desh  *

Littr  W..  über..  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen
die  ##  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18  bis  18.  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  u  Bischofsburg,  insofern  Seitens  des  als  solchen  legitimirten
Inhabers  der  #bigatoon  vohßer  kein  schriftlicher  Widerspruch  dagegen  eingegangen
  ist.

Die  ständische  Finanzkommission  des  Rösseler  Kreises.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats  ·  .Ministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  2  eh  Ober  Hofbuchdruckerei