Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

Drovinz  Preußen,  Negierungebezirk  Königsberg.

Obligation

des
Rösseler  Kreises
Littr.  W..
über

Auf  Grund  des  unten  landesherrlich  bestätigten  Kreistagsbeschlusses
  vom  21.  Dezember  1867.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von
50,000  Thalern  zu  Zwecken  des  Thorn=  Insterburger  Eisenbahnbaues  bekennt
sich  die  ständische  Finanzkommission  des  Rösseler  Kreises  Namens  des  Kreises
durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des  Gläubigers  unkündbare  Verschreibung
  zu  einer  Darlehnsschuld  vpon  .  Thalern  Preußisch  Kurant,  welcher
Betra  em  den  Kreis  baar  gezahlt  worden  und  mit  fünf  Prozent  jährlich  zu
verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  50,000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1870.  ab  allmälig  innerhalb  eines  Zeitraumes  von  funfzig  Jahren  aus
einem  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds  mit  wenigstens  1000  Thalern
jährlich.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  ie  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1870.  ab  in  dem
Monate  Januar  jeden  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,
den  Tilgungsfonds  zu  größeren  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche
noch  anhlausenar  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie
die  gekündigten  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,
Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung  erfolgen
soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Die  Bekanntmachung  geschieht  sechs,  drei,  zwei
und  Einen  Monat  vor  dem  Zahlungstermine  in  dem  Königlichen  Staatsanzeiger,
in  dem  Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung  zu  Königsberg,  ferner  in  einer  zu
Königsberg  erscheinenden  Zeitung  und  in  dem  Rasfelen  Kreisblatte.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjährlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  I.  Juli  jeden  Jahres,
von  heute  an  gerechnet,  mit  fünf  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit
jenem  verzinst.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückgabe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,
bei  der  Kreis-Kommunalkasse  in  Bischofsburg,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem
Eintritt  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.  M

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