Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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den Plan aufgenommenen Kapitalschulden müssen getrennt von den übrigen Kor- 
porationsbeiträgen jährlich festgestellt werden. 
Als Maaßstab für die Ablösungssumme dient derjenige niedrigere zur 
Verzinsung und Tilgung zu leistende Beitrag (Absatz 1.), mit welchem das aus- 
scheidende Mitglied in dem Jahre der Wohnsitzveränderung oder in dem voran- 
gegangenen Jahre veranlagt gewesen ist. Dieser Beitrag wird mit der Zahl der 
Jahre, in welchen nach dem Plane solche Beiträge überhaupt noch zu zahlen sind, 
nach Abzug von vier Prozent für jeden Jahresbeitrag kapitalifirt. 
Das so berechnete Ablösungskapital darf jedoch den zehnfachen Betrag des 
als Maaßstab dienenden Jahresbeitrages in keinem Falle übersteigen. 
Verlegt ein Mitglied seinen Wobnstz, während der Tilgungsplan noch 
nicht festgestellt und die Beiträge zu den Zinsen und zur Tilgung noch nicht um- 
gelegt sind, so wird die Ablösungssumme danach geschätzt, was das Mitglied bei 
dem Vorhandensein eines Tilgungsplanes mit Rücksicht auf seine Steuerverhält- 
nisse im Abzugsjahre hätte beitragen müssen. 
. 5. 
Die Ablösungsgelder dürfen nur zur Tilgung der gedachten Kapital- 
schulden verwendet werden, und sind, wenn die Gläubiger Abschlagszahlungen 
nicht annehmen wollen, als ein Schuldentilgungsfonds sicher anzulegen. 
G 6. 
Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch auf die bereits eingetretenen 
Fälle der Wohnsitzveränderung Anwendung) in denen die Zahlung noch nicht 
geleistet ist. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Schloß Babelsberg, den 24. Mai 1869. 
(I. S) Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck= Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. 
Leonhardt. 
  
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Nr. 7442.) Allerhöchste Urkunde, betreffend die Konzessionirung der Halle-Kasseler Eisenbahn 
innerhalb des vormals Hannoverschen Gebiets. Vom 24. Mai 1869. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen #G 
Nachdem der Magdeburg- Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft ge- 
stattet worden ist, die Halle-Kasseler Eisenbahn statt über Groß-Almerode, über 
Witzenhausen und von da durch das vormals Hannoversche Staatsgebiet über 
(Nr. 7441—7443.) 113“ Mün-
	        
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