Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  843  —
Zur  Sicherzei  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermögen.

Dessen  zu  Urkund  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
  ertheilt.
Posen,  den  rnn  18..

(Trockener  Stempel.)

Die  ständische  Eisenbahnkommission  des  Kreises  Posen.
(Eigenhandige  Unterschriften.)

Provinz  Posen,  Regierungsbezirk  Posen.
Erster  (bis  zwoͤlfter)  Zins-Kupon,  erste  Serie,

zur
Obligation  des  Posener  Kreises
Littr.  .  .  ..  .  M  ....

...........  haler...........Silbergrvfcheu.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  am
en  ..  und  späterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten  Kreis-Oblifatn
  für  das  Kiin  vom  nn  .  .  ...  bis  n
mit  (in  Buchstaben)  Thaleen  .  .  ..  Silbergroschen  bei  der
Kreiskasse  zu  Posen.
Posen,  den  .  .  ten  ...  .  ...  .  .  ..  18..

(Trockener  Stempel.)
Die  staͤndische  Eisenbahnkommission  des  Kreises  Posen.

Anmerkung.  Dieser  Zinskupon  ist  unguͤltig,  wenn  dessen  Geldbetrag  nicht  binnen  vier
Jahren,  vom  Ablaufe  des  Kalenderjahres  der  Fälligkeit  ab,  erhoben  wird.
Die  Namensunterschriften  der  Mitglieder  der  Kommission  können
mit  Lettern  oder  Faksimilestempeln  gedruckt  werden,  doch  muß  jeder  Zinskupon
  mit  der  eigenhändigen  Namensunterschrift  eines  Kontrolbeamten
versehen  werden.

(Nr.  7443—7444.)  Pro-