Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 844 — 
Provinz Posen, Negierungebezirk Posen. 
Dalon 
zur 
Obligation des Posener Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Posener Kreises 
ittr. —ii über ..... Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die c#e Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
kasse zu Posen. 
Posen, den . .ten . . . .. . . .. 18.. 
(Trockener Stempel.) 
Die ständische Eisenbahnkommission des Kreises Posen. 
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit 
Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit 
der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen 
werden. 
Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter 
den beiden letzten Zinskupons mit davon abwelchenden Lettern in nach- 
stehender Art abzudrucken: 
üe Zinskupon. I tsmsinslmpow 
Talon. 
  
  
  
  
  
— — 
(Nr. 7444.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: 
„Aktiengesellschaft für Fabrikation von Eisenbahn-Material“ zu Görlitz 
mit dem Siße zu Görlitz errichteten Aktiengesellschaft. Vom 24. Juni 
1869. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 21. Juni 1869. 
die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Aktiengesellschaft für 
Fabrikation von Eisenbahn-Material“ zu Görlitz mit dem Eitze zu Görlitz, sowie 
deren Statut vom 26. Mai 1869. zu genehmigen geruht. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der 
Königlichen Regierung zu Liegnitz bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 24. Juni 1869. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Herzog. 
  
  
Redigirt im Büreau des Staats. Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober= Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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