— 845 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— N. 47.—
(Nr. 7445.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Mai 1869., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte an den Kreis Recklinghausen für den Bau und die Unter-
haltung einer Chaussee von Marl über Polsum nach Scholven zum An-
schluß an die Essen-Dorstener Chaussee.
N Ich durch Meinen Erlaß vom 24. Dezember 1866. den Bau einer
Chaussee von Marl über Polsum nach Scholven zum Anschluß an die Essen-
Dorstener Chaussee genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Reckling-
* das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund-
ücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Reckling-
hausen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straß-
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in dem-
selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die
Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den
Staats-Gbausseln von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
weger der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 20. Mai 1869.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jahrgang 1869. (Nr. 7445—7447.) 114 (Nr. 7446.)
Ausgegeben zu Berlin den 3. Juli 1869.