Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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handhabt nach Maaßgabe dieses Statuts und im Uebrigen in dem Umfange und 
mit den Befugnissen, welche gesetzlich den Aufsichtsbehörden der Gemeinden 
zustehen. 
S. 15. 
Abänderungen dieses Statuts können nur unter landesherrlicher Genehmi- 
gung erfolgen. 
Luchanuh unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Schloß Babelsberg, den 28. Juni 1869. 
(L. S.) Wilhelm. 
Für den Justizminister: 
v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. 
(Nr. 7459.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genchmigung der unter der Firma: 
„Stolper Stallbau-Aktiengesellschaf“ mit dem Sitze zu Stolp errichteten 
Aktiengesellschaft. Vom 10. Juli 1869. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 5. Juli 1869. 
die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Stolper Stallbau- 
Aktiengesellschaft" mit dem Sitze zu Stolp, sowie deren Statut vom 12. Juni 
1869. zu genehmigen geruht. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der 
Königlichen Regierung zu Cöslin bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 10. Juli 1869. 
Der Minister für Handel- Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Moser. 
  
6„ (Nr. 7460.)
	        
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