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wählten Deputirten zur Versammlung und Sitzung einzuladen, die neue Generaldeputation
zu konstituiren, durch solche den definitiven Aufsichtsrath wählen zu
lassen und demselben die weitere Leitung resp. Kontrole der Geschäfte zu überlassen
und von ihm Decharge zu verlangen und entgegenzunehmen. Bis zu dem
Tage) an dem dieser definitive Aussichtsrath die definitive Direktion in die Geschäfte
einführt, besorgt noch die von dem Gründungskomité bestellte interimistische
Direktion alle Geschäfte der Direktion fort.
. 48.
Remuneration Das Gründungskomité ist für seine Ausgaben und ganze Mühwaltung
wa rndngt, angemessen, jedoch mit Rücksicht auf den Bestand des Betriebsfonds und die
« Höhe der von diesem zu bestreitenden Jahresausgabe, in runder Summe, sei es
auf einmal, sei es in Vertheilung auf die nächsten drei Betriebsjahre, zu entschädigen.
Die Vereinbarung hierüber ist von dem ersten definitiven Aufsichtsrathe
mit dem Komité einzuleiten und abzuschließen; das Komité regulirt in sich
die Untervertheilung der ihm bestimmten Remuneration.
For-