Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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wählten  Deputirten  zur  Versammlung  und  Sitzung  einzuladen,  die  neue  Generaldeputation
  zu  konstituiren,  durch  solche  den  definitiven  Aufsichtsrath  wählen  zu
lassen  und  demselben  die  weitere  Leitung  resp.  Kontrole  der  Geschäfte  zu  überlassen
  und  von  ihm  Decharge  zu  verlangen  und  entgegenzunehmen.  Bis  zu  dem
Tage)  an  dem  dieser  definitive  Aussichtsrath  die  definitive  Direktion  in  die  Geschäfte
  einführt,  besorgt  noch  die  von  dem  Gründungskomité  bestellte  interimistische
Direktion  alle  Geschäfte  der  Direktion  fort.

.  48.

Remuneration  Das  Gründungskomité  ist  für  seine  Ausgaben  und  ganze  Mühwaltung
wa  rndngt,  angemessen,  jedoch  mit  Rücksicht  auf  den  Bestand  des  Betriebsfonds  und  die
«  Höhe  der  von  diesem  zu  bestreitenden  Jahresausgabe,  in  runder  Summe,  sei  es
auf  einmal,  sei  es  in  Vertheilung  auf  die  nächsten  drei  Betriebsjahre,  zu  entschädigen.
  Die  Vereinbarung  hierüber  ist  von  dem  ersten  definitiven  Aufsichtsrathe
  mit  dem  Komité  einzuleiten  und  abzuschließen;  das  Komité  regulirt  in  sich

die  Untervertheilung  der  ihm  bestimmten  Remuneration.

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