Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu geben oder 
Rechten Dritter zu präjudiziren. 
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz= Sammlung bekannt 
zu machen. 
Gegeben Schloß Babelsberg, den 7. Juli 1869. 
1. .) Wilhelm. 
Für den Minister für Handel 2c.: Für den Justizminister: 
Frh. v. d. Heydt. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. 
Schemo I. 
Fünfprozentige Prioritäts-Obligation 
der 
Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft 
(Emission von 1869.) 
über 
.......... Thaler Preußisch Kurant. 
Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von 
... .. .. . ... Thalern Preußisch Kurant Antheil an dem in Gemäßheit des 
Allerhöchsten Privilegiums vom . . . ... . . .. . . .. 18.. emittirten Kapitale von 
13,395,000 Thalern Preußisch Kurant Prioritäts= Hbligationen der Oberschle- 
sischen Eisenbahngesellschaft. 
Breslau, den # 18. 
Konigliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. 
(Faksimile der Unterschrift zweier Direktionsmitglieder.) 
Eingetragen im Lagerbuche ..4 
(Trockener Stempel.) Der Hauptkassen-Rendant. 
(Unterschrift durch Stempel.) 
Sche--
	        
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