Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 965 — 
Provinz Hannover, Canddrostei Stade. 
Erster Ce bis fünfter; Jinskupon (I.) Serie 
zur 
Obligation des Wegeverbandes Amts Neuhaus a. d. Oste 
Litt. 4 
über Thaler zu vier einhalb Prozent Zinsen 
über 
Tholer . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
1. Oktober 18. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Wegeverbands-Obli- 
gation für das Jahr vom 1. Oktober 18. bis 1. Oktober 18. mit 
Thalern u Silbergroschen bei der Wegederbande ga e zu Neuhaus a. d. Oste. 
Neuhaus a. d. Oste, den . ten .... .. . . .. 
Der Ausschuß der Vertretung des egeberbandes 
· Amts Neuhaus a. d. Oste. 
Dieser Zinskupon ist unguͤltig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht bis uu 
erhoben wird. 
Prooinz Sannover, Tanddrostei Stade. 
DTDalon. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gchen. dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Wegeverbandes Amts Neuhaus a. d. Oste 
Littr W — Thaler à vier einhalb Prozent Zinsen 
die . .te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18 bei der Wege- 
verbands-Kasse zu Neuhaus a. d. Oste. 
Neuhaus a. d. Oste, den . .ten ... .. . . . . 18.. 
Der Ausschuß der Vertretung des Wegeverbandes 
Amts Neuhaus a. d. Oste. 
  
(Nio. 7483—7484.) (Nr. 7483.)
	        
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