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Drovinz Preußen, Regierungebezirk Gumbinnen.
Obligation
. des
Goldaper Kreises
Liitr. ..... ——n III. Emission
über
... .. . . .. Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des unterm ..... .... . . ... genehmigten Kreistagsbeschlusses vom
22. September 1869. wegen Aufnahme einer Schuld von 58,000 Thalern be-
kennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Goldaper Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu-
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld vo... Thalern
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf
Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 58,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1871. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds
von wenigstens Einem Prozent des gesammten Kapitals jährlich, unter Zuwachs
der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871. ab in dem Mo-
nate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jäoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs,
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Staatsanzeiger,
dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, dem Kreisblatte des
Goldaper Kreises, der Preußisch = Lithauischen Zeitung, sowie in der Königsberger
Hartungschen Zeitung.
is zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am I. Juli jeden Jahres,
von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit
jenem „verzinset. Z
Jahrgaug 1800. (er. 756.) 11 Die