24
Unterricht nicht berührt werden, von Zeit zu Zeit Wiederholungen
anzustellen. — Die dritte Lehrstunde in VI und V ist biographischen
Erzählungen zu widmen. In IV beginnt der geschichtliche
Unterricht und wird in zwei Kursen, einem niederen (IV, III) und
einem höheren (II, 1) durchgeführt.
d. Der geographische Unterricht führt noch mehr als der
historische in die Gefahr, daß durch ein Uebermaß von Namen und
Zahlen das Gedächtnis der Schüler überbürdet und dadurch die
Festigkeit der Erinnerung gefährdet wird. Erweiterungen des geographischen
Wissens bringt fast jedes Fachstudium in seiner Weise
und verbürgt jedenfalls das Interesse an den Ereignissen der Gegenwart.
Aber unerläßlich ist, daß der Schulunterricht einen festen
Stamm von Kenntnissen geschaffen habe, an den sich die Ergänzungen
anschließen. — Uebungen der Schüler im Zeichnen geographischer
Skizzen werden zu fester Einprägung des Bildes dann am
besten beitragen, wenn der Lehrer durch sein Zeichnen an der Tafel
Art und Maß desselben zu bestimmen vermag.
e. Unter den in der Lehraufgabe des geographischen Unterrichtes
aufgenommenen Grundlehren der mathematischen Geographie sind
nur die zum Verständnisse der Karten und der topischen Verhältnisse
der Erde unentbehrlichen Elemente gemeint. Ein weiteres Eingehen
muß dem physikalischen Unterrichte auf der obersten Stufe vorbehalten
bleiben, nachdem bereits in der Stereometrie die Beschäftigung
mit den Eigenschaften der Kugel vorausgegangen ist. (Vgl. Nr. 11
und die Bemerkungen dazu.)
Zu 9.
a. Die Vermehrung der dem mathematischen Unterrichte zu
widmenden Stundenzahl ist nicht zu einer Erhöhung des Lehrzieles,
sondern zur Sicherung des Wissens und des Könnens bestimmt.
Die durch die Rücksicht auf andere Lehrgegenstände gebotene Beibehaltung
von drei Stunden in Tertia giebt bei strenger Einhaltung
der Jahreskurse und bei der Trennung von Ober= und Untertertia
in diesem Unterrichte keinen Anlaß zu Bedenken.
b. Der elementare Rechenunterricht in den unteren Klassen
ist so zu ertheilen, daß er mit dem darauf folgenden arithmetischen
Unterrichte nicht nur im Einklange steht, sondern denselben vorzubereiten
und zu unterstützen geeignet ist. Für die Behandlung der
sogenannten bürgerlichen Rechnungsarten, denen in manchen Rechenbüchern
ein großer Umfang gegeben wird, ist wohl überlegtes Maßhalten
dringend gu empfehlen. In vielen Fällen liegt die Schwierigkeit
nicht im Rechnen an sich oder in der Unterordnung bestimmter
Vorkommnisse des geschäftlichen Verkehrs unter die Form einer
Rechnungsoperation, sondern in dem Verständnisse der betreffenden
Vorkommnisse des Verkehrs selbst. Dieses Verständnis, für Knaben