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von 30,000 Thalern die zur Ausführung der vom Kreise weiter unternommenen
Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer ferneren Anleihe zu be-
schaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke
auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger
unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 50,000 Thalern
ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch
der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2. des Ge-
setzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von
50,000 Thalern, in Buchstaben: funfzig Tausend Thalern, welche in folgenden
Apoints:
50 àK 500 Thaler = 25,000 Thaler,
70 à 20 — 14000
70 à 100 — 7,000.
60 à 55 -3,000
40 à 25 —= 1,000
= 50,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf
Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folge-
ordnung jährlich vom Jahre 1875. ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent
des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen,
zu tilgen find, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung
mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen
die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nach-
weisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz-
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 11. April 1870.
. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
(Nr. 76855.) 48 Pro-