Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Regierung zu Magdeburg, dem Salzwedeler Kreisblatte und dem Preußischen 
Staatsanzeiger. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an ge- 
rechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse zu Salzwedel, und zwar auch in der nach dem 
Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Geit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung 
find gich die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück- 
zuliefern. 
Fr die schlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rück- 
zhlun stermine nicht erhoben worden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom 
lauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, 
verjähren zu Gunsten des Kreises. 
Das Ausgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil I. 
Titel 51. 120. sed. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Salzwedel. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besttz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darthut, nach Hauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemel- 
deten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt 
werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind . halbsährliche Zinskupons bis 
sm Schlusse des Jahres 18. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins- 
upons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zins- 
kupons. Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunalkasse zu Salzwedel Legen Abliefe- 
rung des der älteren Zinskupons= Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste 
des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinskupons- Serie an den In- 
haber der Schuldverschreibung, nehern deren Vorzeigurg rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis 
mit seinem Vermögen. 
heil Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Salzwedel, den 1 .. 18. 
Die ständische Kommission des Kreises Salzwedel für den Bau 
der Stendal-Salzwedel-Uelzener Eisenbahn. 
(Nr. 7679.) 54“ Pro-
	        
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