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(Nr. 7697.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Juni 1870., betressend die Verleihung der fiskali-
schen Vorrechte an den Kreis Ruppin, Regierungsbezirks Potsdam, für
den Bau und die Unterhaltung einer Kreis- Chaussee von Treskow bis
zur Grenze des Osthavelländischen Kreises vor Fehrbellin.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee im Kreise Ruppin, Regierungsbezirks Potsdam, von Treskow bis zur
Grenze des Osthavelländischen Kreises vor Fehrbellin genehmigt habe, verleihe
Ich hierdurch dem Kreise Ruppin das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee
erforderlichen Grundstucke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs- Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats--Chausseen
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem
genanmten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
er Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim-
mungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei. Vergehen auf die gedachte
Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 11. Juni 1870.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
(Nr. 7698.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Juni 1870., betreffend die Verleihung der siska-
lischen Vorrechte an den Kreis Osthavelland, Regierungsbezirks Potsdam,
für den Bau und die Unterhaltung mehrerer Kreis-Chausseen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise
Osthavelland, im Regierungsbezirk Potsdam, beschlossenen Bau der nachstehend
bezeichneten Kreis.Chausseen: 1) von Nauen über Börnicke und Staffelde nach
Cremmen, 2) von Börnicke über Grünefeld, Paaren im Glien und sin bei
Schönwalde vorbei in der Richtung auf Spandau bis zum Endpunkte der
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