Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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(Nr. 7740.) Privilegium wegen Emission von zwölf Millionen Thaler Prioritäts-Obli- 
gationen der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft. Vom 25. Juli 1870. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ec. 
Nachdem die Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft auf Grund des in 
der außerordentlichen Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 24. November 
1869. gefaßten Beschlusses darauf angetragen hat, ihr Behufs des Baues und 
der Ausrüstung einer Zweigbahn von Wittenberge über Dömitz und Lüneburg 
zum Anschluß an die Eisenbahn von Osnabrück nach Bremen und Hamburg die 
Aufnahme einer Anleihe von 12,000,000 Thalern durch Ausgabe von auf den 
Inhaber lautenden und mit Zinsscheinen versehenen Prioritäts-Obligationen zu 
estatten und Wir zur Anlage gedachter Zweigeisenbahn mitielst Konzessions- und 
Bestängungs, Urkunde vom 16. Juni 1870. Unsere Genehmigung ertheilt haben, 
wollen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. durch 
egenwärtiges Privilegium die Emission der Prioritäts-Obligationen unter nach- 
sechenorn Bedingungen genehmigen. 
. 1. 
Das Kapital der zwölf Millionen Thaler Preußisch Kurant wird durch 
Prioritäts-Obligationen dritter Emission aufgebracht. Die dem Bedürfnisse ent- 
sprechende Emission dieser Prioritäts-Obligationen bleibt der Direktion der Berlin- 
Hamburger Eisenbahn nach vorher eingeholter Genehmigung des Ausschusses vor- 
behalten. 
§ 2 
Die nach F. 1. zu emittirenden zwölf Millionen Thaler Preußisch Kurant 
Prioritäts-Obligationen dritter Emission werden 
a) in 15,000 Stück Obligationen der Series III. unter fortlaufenden Num- 
mern im Anschluß an die Nummern der Series III. der durch den ersten 
Nachtrag zum Statut kontrahirten fünf Millionen Thaler von Nr. 15,001. 
bis Nr. 30,000., jede Obligation zu 100 Rthlr. (Einhundert Thalern) 
Preußisch Kurant, 
b) in 12,500 Stück Obligationen der Series II. in fortlaufenden Nummern 
im Anschluß an die Nummern der Series II. der durch den ersten und 
zweiten Nachtrag zum Statut kontrahirten sechs Millionen Thaler von 
Nr. 12,501. bis Nr. 25,000.), jede Obligation zu 200 Rthlr. (zweihundert 
Thalern) Preußisch Kurant, 
) in 8,000 Stück Obligationen der Series I. in fortlaufenden Nummern 
im Anschluß an die Nummern der Series I. der durch den ersten Nach- 
ttag zum Statut kontrahirten fünf Millionen Thaler von Nr. 1001. 
bis Nr. 9000., jede Obligation zu 500 Rthlr. (fünfhundert Thalern) 
Preußisch Kurant, 
in 4000 Stück Obligationen der Series V. in fortlaufenden Nummern 
von Nr. I. bis Nr. 4000., jede Obligation zu 1000 Rthlr. (Eintausend 
Thalern) Preußisch Kurant, 
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