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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 13. —
(Nr. 7819.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der
Stadt Coblenz im Betrage von 230,000 Thalern. Vom 6. Mai 1871.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen r.
ertheilen, nachdem der Magistrat und die Stadtverordneten. Versammlung von
Coblenz darauf angetragen haben, der Stadt behufs Errichtung einer neuen Gas-
anstalt die Aufnahme eines Darlehns von 230,000 Thalern, geschrieben: zwei-
hundert und dreißig Tausend Thalern, gegen Ausstellung auf den Inhaber lau-
tender und mit Zinskupons versehener Obkgationen zu gestatten, und bei diesem
Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl, als der Gläubiger, sich nichts
zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni
1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Lahlungspflicht an jeden
Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge-
nehmigung zur Ausgabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Be-
dingungen.
KS. 1.
Es werden ausgegeben:
350 Obligationen à 400 Thaler . 140,000 Thaler,
300 - Ex200-.......... 60, .
300 . 52100-.......... 30,000-
inSumma..... 230,000 Thaler.
Diese Seitens der Inhaber nicht kündbaren Obligationen werden mit fünf Pro—
zent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen, am 2. Januar
und 1. Juli, gezahlt. Zur allmäligen Tilgung der Schuld werden jährlich min-
destens Ein Prozent von dem Kapitalbetrage der ausgegebenen Obligationen nebst
den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet, und wird mit dieser Amorti-
sation bei Ablauf des Jahres 1872. begonmen.
i
Zur Leitung der die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der aus-
zgehenden Obligationen betreffenden Geschäfte wird eine besondere Kommission
gebildet, bestehend aus dem Oberbürgermeister und zwei Mitgliedern der Stadt-
verordneten-Versammlung, welche von dieser Letzteren zu wohien sind.
Jahreung 1371. (Nr. 7819.) 28 F. 3.
Ausgegeben zu Berlin den 3. Juni 1871.