Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr.  6026.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  27.  Februar  1865.,  betreffend  die  Genehmigung  von
Zusätzen  und  Aenderungen  zu  dem  Revidirten  Reglement  der  Immobiliar=Feuersozietät
  der  landschaftlichen  nicht  assoziationsfdhigen  ländlichen  Grundbesitzer
  in  den  Regierungsbezirken  Königsberg  und  Gumbinnen,  mit  Einschluß
  der  ländlichen  Grundstücke  in  dem  zum  Mohrunger  landschaftlichen
Departement  gehörigen  Theile  des  Regierungsbezirks  Marienwerder  vom
18.  November  1860.

D.  mit  Ihrem  Berichte  vom  18.  Februar  d.  J.  Mir  vorgelegten  und  bei-Echend
  zurückfolgenden,  von  den  reglementsmäßig  dazu  erwählten  Deputirten
eantragten,  und  nach  Ihren  Vorschlägen  modifizirten  Zusätzen  und  Aenderungen
zu  dem  Reoidirten  Reglement  der  Immobiliar-Feuersozietckt  der  landschaftlichen
nicht  assoziationsfähigen  ländlichen  Grundbesitzer  in  den  Regierungsbezirken
Königsberg  und  Gumbinnen,  mit  Einschluß  der  ländlichen  Grundstücke  in  dem
zum  Mohrunger  landschaftlichen  Departement  gehörigen  Theile  des  Regierungsbezirks
  Marienwerder  vom  18.  November  1860.  (Gesetz-Samml.  1860.  S.  561.)
ertheile  Ich  hiermit  Meine  Genehmigung  und  weise  Sie  an,  diesen  Meinen
Erlaß  nebst  den  Zusätzen  und  Aenderungen  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur
öffentlichen  Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  27.  Februar  1865.

Wilhelm.

Gr.  zu  Eulenburg.

An  den  Minisier  des  Innern.

Jahrgang  1865.  (TNr.  6%½  14  B.  Er-