Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 2. — 
  
(Nr. 7772.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend eine Aenderung des Statuts der Rheinischen 
Eisenbahngesellschaft. Vom 14. Dezember 1870. 
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem die Rheinische Eisenbahngesellschaft in der Generalversammlung 
ihrer Aktionaire vom 31. Mai 1870. beschlossen hat, den F. 7. der unterm 
21. August 1837. (Gesetz Samml. für 1855. S. 38. ff.) Allerhöchst bestätigten 
Statuten in folgender Weise abzuändern resp. durch folgenden Paragraphen 
zu ersetzen: 
. 7. 
„Die Gesellschaft kann mit den Unternehmern von Eisenbahnen 
und anderen Transportanstalten, welche mit ihrer Bahn in unmittelbarer 
oder mittelbarer Verbindung stehen oder errichtet werden, zur Prderung 
ihres eigenen Unternehmens Verträge wegen gegenseitiger Benutzung 
schließen oder auch bei solchen Eisnkahnen und anderweitigen Transport- 
anstalten sich betheiligen.“ 
wollen Wir diesem Beschlusse die landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu 
machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegegeben Hauptquartier Versailles, den 14. Dezember 1870. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. 
–.— 
Jahrgang 1871. (Nr. 7772—7773.) 2 (Nr. 7773.) 
Ausgegeben zu Berlin den 20. Januar 1871.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.