Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 2. —
(Nr. 7772.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend eine Aenderung des Statuts der Rheinischen
Eisenbahngesellschaft. Vom 14. Dezember 1870.
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem die Rheinische Eisenbahngesellschaft in der Generalversammlung
ihrer Aktionaire vom 31. Mai 1870. beschlossen hat, den F. 7. der unterm
21. August 1837. (Gesetz Samml. für 1855. S. 38. ff.) Allerhöchst bestätigten
Statuten in folgender Weise abzuändern resp. durch folgenden Paragraphen
zu ersetzen:
. 7.
„Die Gesellschaft kann mit den Unternehmern von Eisenbahnen
und anderen Transportanstalten, welche mit ihrer Bahn in unmittelbarer
oder mittelbarer Verbindung stehen oder errichtet werden, zur Prderung
ihres eigenen Unternehmens Verträge wegen gegenseitiger Benutzung
schließen oder auch bei solchen Eisnkahnen und anderweitigen Transport-
anstalten sich betheiligen.“
wollen Wir diesem Beschlusse die landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen.
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu
machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegegeben Hauptquartier Versailles, den 14. Dezember 1870.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt.
–.—
Jahrgang 1871. (Nr. 7772—7773.) 2 (Nr. 7773.)
Ausgegeben zu Berlin den 20. Januar 1871.