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ben zuzulassen, denn er wollte die Städte von seiner
Seite nicht entfernen. Dieselben wurden während des Jahres
1523 eifrig von französischen Emissären bearbeitet ; ?)
die Reise der Gesandtschaft durch Frankreich war bezeichnend
für die halbneutrale Stellung der Städte im
Weltkriege. Es war für den Kaiser ein günstiger Fall,
dass dieselben Städte ihn aufsuchten; er benutzte ilın,
um sie enger mit seiner Person zu verknüpfen. Sein
Drängen und Fordern zeigt, dass es ihm Ernst mit der
Hoffnung war, von den Städten mit Geld unterstützt zu
werden. 2) Der Kaiser wollte eine Gegenleistung dafür,
dass er das Reichszoll- und das Monopolgesetz verwerfe,
was zu thun ihm vielleicht gar nicht so schwer ankam.
Das Regiment war doch auch ohne Reichszoll zu halten !
Freilich ist von den kaiserlichen Unterhändlern offen
ausgesprochen worden, der Kaiser wolle das Regiment
in seine Hand nehmen und nur ein Kammergericht verordnen
— aber wenn hier die Städtegesandten nicht
mehr gehört haben, als gesagt worden ist, so war dies
doch immerhin noch keine bindende Versicherung ; das
Versprechen konnte noch vielfach verändert oder gar
zurückgezogen werden.
Die deutschen Angelegenheiten zu regeln, war nicht
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!) Ueber die französischen Umtriebe: Virck, Polit. Corre.
spondenz der Stadt Strassburg im ZA. der Reformation I (1882)
p. 84.85. Förstemann p. 129, Die Städtegesandtschaft erlangte
ohne weiteres freies Geleit unl Audienz von Franz I. Auf
ihrer Rückreise wurden ihr sogar Feste gegeben.
2) Dass die Gesandtschaft den Kaiser durchaus nicht ganz
gewann, zeigt namentlich die letzte Scene der Verhandlungen.
Die Gesandtschaft wünschte „eyn unverpindlich wissen zu
„machen, womit Ir die kay. Mat. diesse sachen zerinnern zu
„lassen furhete vnd derhalb eyn vndefschriebene Notel zuent-„pfahen,
im fall das gemainen stetten geliebt, solich Summa
„zu bezalen, das doch durch (sic! dodurch) alle Inprachte
„Beswernus dot db vnd gefallen seyn sollte.“ Dies wurde aber
abgelehnt.