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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 2.—
(Nr. 7940.) Prioilegimm wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der
Stadt Ems, Regierungsbezirks Wiesbaden, zum Betrage von 120,000
Thalern. Vom 13. Dezember 1871.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem der Gemeinderath der Stadt Ems im Einverständnisse mit dem
Bürgerausschusse und unter Zustimmung des Amtsbezirksrathes beschlossen hat,
zur Bestreitung der Kosten für die Anlage eines Wasserversorgungswerks, für
een Bau eines Schulhauses, für den Bau einer Fußbrücke über die Lahn, sowie
für verschiedene nothwendige Grunderwerbungen eine Anleihe von 120,000 Thalern
aufzunehmen und darum nachgesucht hat, für die gedachte Anlehenssumme auf
jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene Stadt-Obligationen ausgeben
zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833.
wegen Ausstellung von Papieren) welche eine Lahlungsverpflichtung an jeden
Inhaber enthalten, und der Verordnung vom 17. September 1867. (Gesetz-
Samml. S. 1518.) durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von
Einmal Hundert und zwanzig Tausend Thalern
„Emser Stadt-Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema in 300 Apoints
à 400 Thaler auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich, am 1. März und
1. September jeden Jahres, zu verzinsen sind, von Seiten der Gläubiger unkündbar
nach dem festgestellten, auf der Rückseite jeder Obligation abgedruckten TilgungS-
plane in den Jahren 1872. bis 1908. einschließlich mittelst Verloofung der Obli-
gationen jährlich am 1. September zu amortisiren sind, mit dem Vorbehalte der
Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung,) ohne jedoch dadurch den
Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung
Seitens des Staats zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 13. Dezember 1871.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
Jahrgang 1872. (Nr. 7910) 6 Pro-
Ausgegeben zu Berlin den 20. Januar 1872.