Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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(Nr. 7944.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Weißensecer Kreises im Betrage von 60,000 Thalern. Vom 9. De- 
zember 1871. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem von den Kreisständen des Weißenseeer Kreises auf dem Kreistage 
vom 12. September d. J. beschlossen worden, die zur Erfüllung der vom Kreise 
für die Nordhausen. Erfurter Eisenbahn übernommenen Verbindlichkeiten erforder- 
lichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den 
Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, 
mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu 
dem angenommenen Betrage von 60,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich 
hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu 
erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 
1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 60,000 Thalern, 
in Buchstaben: # 
„Sechszig Tausend Thalern““ 
welche in Apoints à 100 Thaler nach dem anliegenden Schema auszufertigen, 
mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der 
durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich, vom 1. Januar 1872. 
ab, mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der 
Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen, zu tilgen sind, durch gegen- 
wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen 
Wirkung ertheilen, daß ein seder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervor- 
gehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, 
tend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium) welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine 
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz- 
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 6 
Gegeben Berlin, den 9. Dezember 1871. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenpliß. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. 
ge 
(r. 7914.) 10“ Pro-
	        
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