Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Erfurt. 
Obligation 
des 
Weißenseeer Kreises 
Littr. .. d# . ... 
über 
100 Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des untten . .. genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 
12. September 1871. wegen Aufnahme einer Schuld von 60,000 Thalern 
Behufs Erfüllung der von dem Kreise Weißensee für die Nordhausen-Erfurter 
Eisenbahn übernommenen Verbindlichkeiten, sowie in Gemäßheit des umstehend 
abgedruckten Allerhöchsten Privilegiums vvooror . ... bekennt sich die 
unterzeichnete kreisständische Kommission Namens des Kreises durch diese, für 
jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu 
einer Darlehnsschuld von 100 Thalern, in Buchstaben: Einhundert Thalern 
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf 
Prozent jährlich zu verzinfen ist. 
Die Zinsen werden halbjährlich postnumerando am 2. Januar und 
1. Juli jeden Jahres von der Kreis-Kommunalkasse des Weißenseeer Kreises 
und bei dem Bankhause A. Stürcke in Erfurt gegen Rückgabe der ausgefertigten 
Kupons gezahlt. 
Zur Tilgung wird jährlich Ein Prozent von dem Kapitalbetrage der aus- 
gegebenen Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet; 
bes bleibt jedoch dem Kreise vorbehalten, den Tilgungsfonds zu verstärken, um 
die Rückzahlung der Schuld dadurch zu beschleunigen. 
Jeder Obligation sind für die nächsten fünf Jahre zehn Zinsscheine und 
ein Talon beigegeben. 
Mit dem Ablaufe dieser fünfjährigen und jeder folgenden Periode werden 
durch die Kreis-Kommunalkasse des Weißenseeer Kreises, nach vorgängiger öffent- 
licher Bekanntmachung in den weiter unten bezeichneten Blättern, zehn neue 
Zinskupons mit Talons gegen Rückgabe der zuletzt ausgegebenen Talons an die 
Inhaber der letzteren, oder, falls diese Talons abhanden gekommen sind, an die- 
jenigen Inhaber der Obligationen, welche dieselben vor Aushändigung der neuen 
Talons vorgezeigt haben, ausgereicht und es wird, daß dies geschehen, auf der 
Obligation vermerkt. Bei allen Zahlungen an die Kreis-Kommunalkasse werden 
die fälligen Kupons als baares Geld angenommen. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 60)000 Thalern geschieht 
vom 1. Januar 1872. ab allmälig nach Maßgabe des festgestellten Tilgungs- 
planes. Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird burch 
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