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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 5. —
(Nr. 7950.) Alerhöchster Erlaß vom 22. Januar 1872., betreffend die unter Modifkationen
ertheilte Genehmigung der von dem 13. Generallandtage der Schlesischen
Landschaft gefaßten Beschlüsse.
Au Ihren Bericht vom 27. Dezember v. J. will Ich die von dem 13. Ge-
nerallandtage der Schlesischen Landschaft gefaßten, in der wieder beigefügten
Zusammenstellung verzeichneten Beschlüsse hierdurch mit der Maßgabe geneh-
migen, daß
8 1) bezüglich der unter I. 3. und W.c. erwähnten fünfprozentigen Pfand-
brife der Beschlußfassung des Engeren Ausschusses, je nach Lage des
Geldmarktes, die nähere Gessstung des Zeitpunktes überlassen bleibt,
r*n- die kegebe solcher Pfandbriefe zu beginnen hat, resp. wieder
einzustellen istz «
2) dies unter I. 5. und V. f. erwähnten neuen Pfandbriefs. Serien in
Apoints zu 20 Rthlr. nicht ausgefertigt werden dürfen; -
3) der unter I. 8. erwähnten Minimalzahl von 20 Rthlr. diejenige von
50 Rthlr. zu substituiren; endlich
4) von der bevorstehenden Einberufung eines jeden Generallandtages der
Staatsregierung Anzeige zu machen und bei dieser die Bestellung des
Königlichen Kommissars nachzusuchen, dem letzteren aber noch vor Er-
öffnung des Generallandtages von den zur Berathung gelangenden
Propositionen Mittheilung zu machen ist.
Dieser Mein Erlaß ist nebst der erwähnten Zusammenstellung durch die
Gesetz Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 22. Januar 1872.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.
Camphausen.
An die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten, der landwirthschaftlichen Angelegen-
heiten, des Innern, der Justiz und der Finanzen.
Jahrgang 1672. (Nr. 7950.) 13 Be-
Ausgegeben zu Berlin den 2. Februar 1872. i