Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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(Vorderseite.) 
(Adler.) 
Zinskupon 
g Littt. ,......... Thaler. 
Nach Eintritt des Fälligkeitstermins, 25. Juni ... .. (28. Dezember . . . .. ), 
ahlen an öffentlich bekannt zu machenden Tagen die Schlesischen Landschafts- 
gasen dem Einlieferer dieses Kupons den Betrag vo .. . Thalern als 
halbjährige #e eines Schlesischen Pfandbriesse über 
.......... aler. 
Breslau, am . . . ............ 
Schlesische Generallandschafts-Direktion. 
Eingetragen im Kupon-Register Fol 
(Kehrseite.) 
Zinskupon zu cinem . .. ... .... Pfandbriefe. 
Das Forderungsrecht des Inhabers erlischt, wenn innerhalb vier Jahren 
nach Eintritt des Fälligkeitstermins dieser Kupon nicht zur Einlösung vorgelegt 
worden ist. 
Für durchlöcherte Kupons wird eine Zahlung nicht geleistet. 
Dalon 
zu dem 
Schlesischenn prozentigen ... fandbriefe 
—ieede Litt. 4 
über 
. . .. Thaler. 
Gegen Rückgabe dieses Talons (ctr. I. 6. des Regulativs vom ....... ) 
empfängt der Einlieferer die Zinskupons fuüͤr die Zeit vom ...... .... 18. bis 
dahin 18. zu oben bezeichnetem Pfandbriefe. 
  
Redigirt im Bürecu des Staats-Ministeriums. 
  
Berlin) gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober Hofbuchdruckere# 
(R. v. Decker).
	        
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