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(Xr. 7955) Allerhöchster Erlaß vom 24. Januar 1872., betreffend die Genehmigung zur
Forterhebung der Durchlaßabgabe zu Marienburg auf weitere sünf Jahre.
A## Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 19. Januar d. J. genehmige Ich
hiermit, daß der Stadt Marienburg die Forterhebung der durch den Tarif vom
26. November 1866. bewilligten Durchlaßabgabe auf weitere fünf Jahre gestattet
werde. Der hebeberechtigten Gemeinde ist jedoch ausdrücklich zu eröffnen, daß
der Wegfall der gedachten Abgabe nach Ablauf des Jahres 1876. unter allen
Umständen einzutreten hat. «
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 24. Januar 1872.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Fr. 7056.) Statut für die Genossenschaft jur Melioration der Crempau--Niederung im
Kreise Steinburg. Vom 27. Januar 1872.
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
verordnen auf Grund der Verordnung vom 28. Mai 1867. (Gesetz= Samml.
S. 769.), nach Anhörung der Betheiligten, was folgt:
C. 1.
Die Besitzer derjenigen Aecker, Wiesen und niedrigen kultivirten Moore,
welche nördlich des Fußes der Geest bei Hohenfelde, westlich des Hahlenbroocker
Staudammes, des Fußes der Geest bei Hahlenbrpock und der Wasserscheide mit
Breitenburg, südlich des hohen Königmoors und des Wichdeichs, endlich östlich
des Weges zwischen Muchelndorf und Rethwisch belegen sind) werden unter
dem Namen
„„Genossenschaft zur Melioration der Crempau-Niederung“
zu einem Verbande vereinigt, um den Ertrag ihrer Gründe durch Entwässerung
zu verbessern. Der Verband hat Korporationsrechte und seinen Gerichtsstand
im Bezirke des Amtsgerichts zu Crempe.
§S. 2.
Dem Verbande liegt es ob, die Entwässerungsanlagen nach dem generellen
Meliorationsplane des vormaligen Deichinspektors von Christensen vom Jahre
1869.) sowie derselbe nach weiterer spezieller Bearbeitung demnächst in den oben
tech-