— 149 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 9. —
(Nr. 7958.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender fünfprozentiger Lau-
baner Stadt - Obligationen zum Betrage von 100,000 Thalern. Vom
24. Januar 1872. "
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ꝛc.
Nachdem der Magistrat der Stadt Lauban im Einverständnisse mit der
Stadtverordneten-Versammlung daselbst darauf angetragen hat, Behufs Umwand-
lung von 50,000 Thalern auf den Namen des Gläubigers lautender Stadt. Obli-
gtenen in Inhaberpapiere, sowie zur Ausführung verschiedener Bauten und zur
estreitung anderer nothwendiger Kommunalbedürfnisse, auf den Inhaber lau-
tende, mit Zinskupons versehene Stadt.-Obligationen in Höhe von 100,000 Thalern
ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom
17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflich-
tung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung
von Einhundert Tausend Thalern Laubaner Stadt-Obligationen, welche nach dem
anliegenden Schema, und zwar: 1
in 200 Stück à 25 Thaler = 5,000 Thaler,
k. 200 à 50 = 10000
. 850 à 100 -- 85/000
auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der
Gläubiger unkündbar, nach dem feslgestellten Tilgungsplane durch Verloosung
oder Ankauf binnen längstens 31 Jahren zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der
Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung,) ohne jedoch dadurch den
Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befnedigung eine Gewährleistung
Seitens des Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel. ·
Gegeben Berlin, den 24. Januar 1872.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
Jahrgang= 1872.:(Nr. 7958.) 20 Schema
Ausgegeben zu Berlin den 23. Fehruar 1872.