Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

— 149 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 9. — 
  
(Nr. 7958.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender fünfprozentiger Lau- 
baner Stadt - Obligationen zum Betrage von 100,000 Thalern. Vom 
24. Januar 1872. " 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ꝛc. 
Nachdem der Magistrat der Stadt Lauban im Einverständnisse mit der 
Stadtverordneten-Versammlung daselbst darauf angetragen hat, Behufs Umwand- 
lung von 50,000 Thalern auf den Namen des Gläubigers lautender Stadt. Obli- 
gtenen in Inhaberpapiere, sowie zur Ausführung verschiedener Bauten und zur 
estreitung anderer nothwendiger Kommunalbedürfnisse, auf den Inhaber lau- 
tende, mit Zinskupons versehene Stadt.-Obligationen in Höhe von 100,000 Thalern 
ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 
17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflich- 
tung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung 
von Einhundert Tausend Thalern Laubaner Stadt-Obligationen, welche nach dem 
anliegenden Schema, und zwar: 1 
in 200 Stück à 25 Thaler = 5,000 Thaler, 
k. 200 à 50 = 10000 
. 850 à 100 -- 85/000 
auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der 
Gläubiger unkündbar, nach dem feslgestellten Tilgungsplane durch Verloosung 
oder Ankauf binnen längstens 31 Jahren zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der 
Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung,) ohne jedoch dadurch den 
Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befnedigung eine Gewährleistung 
Seitens des Staates zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. · 
Gegeben Berlin, den 24. Januar 1872. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. 
Jahrgang= 1872.:(Nr. 7958.) 20 Schema 
Ausgegeben zu Berlin den 23. Fehruar 1872.
	        
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