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Schema.
Preußische Oberlausitz. Regierungsbezirk Ciegnitz.
Talon
zur
Obligation Litt. .... . As . . . . . der Stadt Lauban
über
.......... Thaler.
Inhaber dieses Talons empfangt gegen dessen Rückgabe die ..te Serie
Zinskupons für die fünf Ichre EI bis.
bei der Stadthauptkasse zu Lauban, sofern nicht von dem Inhaber der Obli-
gation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist.
Lauban, den .. 18..
L. 8)
Der Magistrat.
(Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und des zweiten Magistrats.
mitgliedes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden) doch muß
jeder Talon mit der eigenhändigen Namenbunterschrift eines Kontrolbeamten
versehen werden.)
(Nr. 7959.) Allerhöchster Erlaß vom 29. Januar 1872., betreffend die Genehmigung eines
Nachtrags zu dem Revidirten Reglement für die Westphälische Provinzial-
Feuersozietät vom 26. September 1859. (Gesetz Samml. S. 477. f.).
Ar# den Bericht vom 12. Januar d. J. will Ich, in Folge der Petition des
20. Westphälischen Provinziallandtages vom 18. Juli v. J., dem beigefügten
Nachtrage zu dem Revidirten Reglement für die Westphälische Provinzial-
Feuersozietät vom 26. September 1859., »
unter Aufhebung der dabei in Betracht kommenden Vorschriften (§#. 55. und 63.)
der Verordnung vom 31. Mai 1865. (Gesetz Samml. S. 561. ff.), hierdurch
Meine Genehmigung ertheilen.
Gleicheihg erkläre Ich Mich damit einverstanden, daß die Bestimmung
im F. 1. jenes Reglements,
wonach andere auf Gegenseitigkeit beruhende Gesellschaften nur solche
Versicherungen von Gebäuden in der Provinz Westphalen übernehmen
dürfen, deren Versicherung bei der Provinzialsozietät nicht stattfindet,
dadurch als beseitigt zu betrachten ist, daß die durch Meinen Erlaß vom 2. Juli
1859. (Gesetz Samml. S. 394.) ausgesprochene Beschränkung des freien Betriebes
der Gebäudeversicherung für den Bezirk jener Sozietät, und zwar unter den Vor-
(Tr. 7958—7959.) aus-