Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

— 179 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Königsberger Landkreises 
IV. Emission 
Littr —.. 
übeer . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
üb 
..... Thaler..... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons einpfängt gegen, ddess, Nückgabe in der 
Zeit vom. n biss. resp. vom . .ten . .. .. ... 
is. und späterhin die Zinsen der vonrhenannten Krei Obligation 
für das Habbfahr vom . . .. . .. .... . ... bis. mit (in Buchskaben) 
. . .. Thalern ..... Silbergroschen bei der Kreis · Ammunaltase zu Königsberg. 
Königsberg i. Pr., den un..... 18. 
Die ständische Kommission für den Bau der chausf een im Königsberger 
Landkreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahreß an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Regierungebczirk Königsberg. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Königsberger Landkreises 
IV. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Königsberger Landkreises 
Littr über. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . # Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Königsberg. 
Königsberg i. Pr., den #enn.. 18. 
Die ständische Kommission für den binmm der Chausseen im Königsberger 
Landkreise. 
  
(Nr. 7971—70972 (Nr. 7972.)
	        
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