Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

— 255 — 
Talons. Beim Verlust des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins- 
kupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung 
rechtzeitig geschieht, und es wird, daß dies geschehen, auf der Obligation vermerkt. 
Lur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt- 
gemeinde Wollin mit ihrem Vermögen und ihren gesammten Einkkünften. 
Oessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Wollin, am .. ten........ .. .. 18.. 
Der Magistrat. 
(Unterschrift des Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.) 
Eingetragen Fol. ——–m 
der Kontrole. 
Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen. 
Provinz Hommern, NRegierungsbezirk Stettin. 
Serie I. 
(LQaufende #7 des Kupons.) Z (Laufende .##7 des Kupons.) 
Zinskupon 
zur 
Obligation der Stadt Wollin, Kreis Usedom-Wollin, 
Littr. 4 —snii-k-e 
über 
............... Thaler. 
Inhaber dieses Kupons empfängt gegen dessen Nückgabe am . .ten ....... 
18.. und späterhin an fälligen halbjährigen Zinsen aus der Stadthauptkasse zu 
Wollin (Buchstaben) Thaler (Buchstaben) Silbergroschen (Buchstaben) Pfennige. 
Wollin, am . .ten ..... . . .. 18.. 
Der Magistrat. 
(Unterschrift des Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag 
nicht innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalender- 
jahres der Fälligkeit ab gerechnet, erhoben wird. - 
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und des Magistrats- 
mitgliedes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch 
muß jeder Zinskupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines 
Kontrolbeamten versehen werden. 
(Nr. 797.) Pro--
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.